Reparatur und Wartung
In der Vergangenheit sahen die Automobilhersteller vor, dass sämtliche Reparatur- und
Wartungsarbeiten in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden mussten, um den
Garantieanspruch nicht zu verlieren.
Diese Verknüpfung wurden 2010 den Herstellern und Importeuren EU-weit durch die sogenannte
Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) untersagt, sodass auch die freien Werkstätten in
Wettbewerb treten können.
So können sämtliche Reparaturen und Inspektionen nach Herstellervorgabe durch eine freie
KFZ-Meisterwerkstatt durchgeführt werden. Die Werkstatt Ihres Vertrauens suchen Sie sich als
Kunde selbst.